Die Einführung der sogenannten Blankoverordnung im November 2024 galt als historischer Meilenstein für die Physiotherapie in Deutschland. Therapeutinnen und Therapeuten erhielten erstmals bei bestimmten Schulterdiagnosen die erweiterte Versorgungsverantwortung, um eigenständig über die Auswahl der Therapie, deren Frequenz und die Behandlungsdauer zu entscheiden. Doch im Jahr 2026 ist das noch junge Versorgungsmodell zum Gegenstand einer intensiven gesundheitspolitischen Debatte geworden. Während Krankenkassen auf deutlich steigende Behandlungsmengen und Kosten verweisen, berichten erste Evaluationen über positive klinische Ergebnisse und eine hohe Zufriedenheit. Gleichzeitig verändern aktuelle gesetzliche Sparmaßnahmen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Physiotherapiepraxen.
Was läuft schief bei der Blankoverordnung, wo liegen die echten Fakten und wie sieht die Zukunft der Physiotherapie aus? Ein detaillierter Blick auf den aktuellen Konflikt.
Die Perspektive der Krankenkassen: Steigende Mengen und Kosten
Der finanzielle Druck auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist immens. Im Jahr 2025 gaben die Krankenkassen rund 14,7 Milliarden Euro für Heilmittel aus, wobei mehr als die Hälfte der Ausgaben auf die Physiotherapie entfiel. Da die Heilmittelausgaben seit 2017 jährlich um durchschnittlich über 10 % wuchsen (und damit deutlich schneller als die GKV-Gesamtausgaben), geriet die Blankoverordnung schnell in den Fokus von Sparmaßnahmen.
Im März 2026 zog die AOK-Chefin Dr. Carola Reimann eine höchst kritische Zwischenbilanz:
- Kosten- und Mengeneffekte: Laut AOK-Daten kam es seit der Einführung der Blankoverordnung bei Schulterbehandlungen zu einem Kostenanstieg von fast 100 %, während die abgerechneten Behandlungszahlen um 73 % zulegten.
- Verschiebung zu teuren Leistungen: Der Anteil der Ausgaben für die klassische, kostengünstige Krankengymnastik (KG) brach von 75 % vor Einführung der Blankoverordnung auf nur noch 27 % ein. Im Gegenzug verdoppelte bis verdreifachte sich der Anteil teurerer Therapien wie der Manuellen Therapie (Anstieg von 16 % auf 38 %) und der gerätegestützten Krankengymnastik (KGG, Anstieg von 3 % auf 13 %).
- Extreme Einzelfälle: Die teuerste Blankoverordnung schlug in der Physiotherapie mit 8.000 Euro zu Buche (in der Ergotherapie sogar mit 14.000 Euro).
AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann kritisierte diese Entwicklung deutlich und erklärte, die Blankoverordnung werde „offenbar in Teilen als Blanko-Scheck für Einnahmeoptimierung missverstanden“. Aus Sicht der AOK stehe den erheblichen Mehrkosten bislang kein entsprechend nachgewiesener zusätzlicher Qualitätsgewinn gegenüber.
Die Gegenposition der Berufsverbände: Kosten allein greifen zu kurz
Die Physiotherapieverbände wiesen diese Vorwürfe vehement und geschlossen zurück. Andrea Rädlein, Vorsitzende von Physio Deutschland, warf der AOK eine „verengte Perspektive allein unter Kostengesichtspunkten“ vor, die der Versorgungsrealität der Patienten nicht gerecht werde.
- Bedarfsgerechte Versorgung: Die Berufsverbände argumentieren, dass der größere therapeutische Entscheidungsspielraum eine stärker bedarfsgerechte und evidenzorientierte Versorgung ermöglichen könne. Behandlungsfrequenz, Heilmittel und Therapieverlauf ließen sich dadurch individueller an Befund und Entwicklung der Patientinnen und Patienten anpassen.
- Nachholeffekte: Die in den letzten Jahren gestiegenen Vergütungen seien zudem notwendige Nachholeffekte einer jahrzehntelangen, systematischen Unterfinanzierung der Therapieberufe.
- Forderung nach Transparenz: Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) kritisierte die von der AOK präsentierten Zahlen als intransparent und nicht überprüfbar. Der IFK warf der Krankenkasse vor, gezielt „Stimmung gegen die Blankoverordnung“ zu machen und die gesetzlich bis 2028 vorgesehene Evaluation voreilig zu torpedieren.
Positive Ergebnisse unter Blankoverordnung – aber was beweist die Studie tatsächlich?
In diese Debatte fallen nun umfangreichere wissenschaftliche Daten zur Versorgungsqualität. Eine Evaluation der Universität zu Lübeck in Kooperation mit der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg untersuchte zwischen Juli 2025 und Mai 2026 die Versorgung im Rahmen der Blankoverordnung Schulter. Die Ergebnisse liefern zunächst ein positives Bild der Versorgung unter den Bedingungen der Blankoverordnung:
- Signifikante Schmerzlinderung: Der klinisch etablierte Schulter-Index (SPADI-Gesamtscore) verbesserte sich bei den Patienten signifikant von durchschnittlich 62,9 auf 35,6 Punkte – ein klinisch hochrelevantes Ergebnis mit großer Effektstärke.
- Steigerung der Lebensqualität: Neben der Schulterfunktion und der allgemeinen Beweglichkeit stieg die Lebensqualität der Patienten messbar an, während Schmerzen und Bewegungsangst deutlich abnahmen.
- Hohe Zufriedenheit: Sowohl Patientinnen und Patienten als auch Therapeutinnen und Therapeuten äußerten sich extrem zufrieden mit dem neuen Verfahren; unerwünschte Nebenwirkungen traten so gut wie nie auf.
- Effiziente Steuerung: Mehr als die Hälfte aller Behandlungen wurde erfolgreich beendet, weil das vereinbarte Therapieziel erreicht worden war. Die durchschnittliche Therapiedauer betrug knapp 12 Wochen mit rund 16 Einheiten.
Die Ergebnisse zeigen zunächst, dass unter den Bedingungen der Blankoverordnung deutliche klinische Verbesserungen erreicht werden können und die Versorgung von Patientinnen, Patienten und Behandelnden positiv bewertet wird.
Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass die Blankoverordnung einer klassischen Heilmittelverordnung überlegen ist. Entscheidend wäre dafür ein direkter Vergleich der Versorgungsformen. Die beobachteten Verbesserungen können schließlich zumindest teilweise auch auf die physiotherapeutische Behandlung selbst zurückzuführen sein.
Politische Konsequenzen: Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG)
Trotz dieser positiven Studienergebnisse schlug die Politik im Sommer 2026 einen harten Sparkurs ein. Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das umstrittene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG), das am 30. Juli 2026 offiziell in Kraft trat. Eilanträge von Oppositionsabgeordneten beim Bundesverfassungsgericht zur Aussetzung der Abstimmung blieben erfolglos.
Für Physiotherapiepraxen verändert das Gesetz die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Blankoverordnung deutlich:
- Streichung der Mehraufwandspauschale: Bislang konnten Therapeutinnen und Therapeuten je Blankoverordnung zusätzliche Pauschalen für Befunderhebung, Koordination und Dokumentation (58,63 Euro) sowie für Diagnostik abrechnen. Das sind insgesamt bis zu 122,70 Euro pro Fall. Diese versorgungsbezogenen Pauschalen wurden ab dem Ausstellungsdatum 30. Juli 2026 ersatzlos gestrichen.
- Bürokratie ohne Vergütung: Der erhebliche diagnostische und dokumentarische Mehraufwand, den die Therapeutinnen und Therapeuten zur Steuerung der Blankoverordnung leisten müssen, wird nun nicht mehr gesondert vergütet.
- Juristischer Streit um den Stichtag: Zwischen den Verbänden und dem GKV-Spitzenverband tobt bereits ein Streit über Übergangsregelungen. Während die Kassen die Pauschale nur zahlen wollen, wenn die erste Behandlung vor dem 30. Juli lag, verweisen die Verbände auf die gesetzliche Begründung, wonach eine nachweisbare Terminvereinbarung vor dem Stichtag ausrecht.
Zudem drohen für die Jahre 2027 bis 2029 eine strikte Deckelung der Vergütung (Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung minus 1 %) sowie eine Erhöhung der Zuzahlungen für Patienten von 10 auf 15 Euro pro Verordnung ab Januar 2027.
Das ärztliche Dilemma: Warum Ärzte die Blankoverordnung verteidigen
Interessanterweise stehen viele Ärzte in diesem Konflikt nicht auf der Seite der Krankenkassen. In der Ärzteschaft wird die Blankoverordnung hervorragend angenommen: Die Nutzungsquote bei geeigneten Diagnosen liegt dem Vernehmen nach bei über 90 %.
Der Grund dafür ist pragmatisch:
- Wegfall des Regressrisikos: Die wirtschaftliche Verantwortung für das verordnete Heilmittelvolumen geht mit der Blankoverordnung auf den Therapeutinnen und Therapeuten über. Ärzte sind damit in diesem Bereich vom gefürchteten Regressrisiko und Budgetkontrollen befreit.
- Bürokratieabbau: Für Arztpraxen bedeutet das Instrument eine spürbare Zeitersparnis und Flexibilitätsgewinne.
Eine Abschaffung der Blankoverordnung zu fordern, hieße für die Ärzteschaft, freiwillig zu einer budgetierten Verordnungsweise zurückzukehren. Dies ist ein Schritt, den Ärztevertreter als absurd bezeichnen.
Fazit: Autonomie unter Druck
Die Debatte zeigt ein altbekanntes Dilemma des deutschen Gesundheitssystems: Der Wunsch nach mehr therapeutischer Autonomie und moderner, patientenorientierter Versorgung kollidiert frontal mit den Finanzsorgen der Krankenkassen.
Wissenschaftlich wird nähergelegt, dass die Blankoverordnung die Behandlungsqualität an der Schulter steigert. Doch anstatt dieses Potenzial im Rahmen der eigentlich für 2028 geplanten Gesamtevaluation in Ruhe auszuwerten, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Sommer 2026 voreilig den Rotstift angesetzt und wichtige Pauschalen gestrichen. Dies erhöht den wirtschaftlichen Druck auf die Therapeutinnen und Therapeuten dramatisch und gefährdet langfristig die Bereitschaft der Praxen, diese innovative Versorgungsform anzubieten.
Literaturverzeichnis
Braun, L. (2026): Blankoverordnung unter Beschuss. BVOU (Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie). URL: https://www.bvou.net/blankoverordnung-unter-beschuss/ (abgerufen am 25.08.2026).
Deutscher Bundestag (2026): Anträge zu GKV-Finanzreform und Gebäudemodernisierungsgesetz erfolglos. URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-urteil-gkv-gebaeudemodernisierungsgesetz-1194490 (abgerufen am 25.08.2026).
Jarck A., Lüdtke K., Bahns C., Kopkow C., Elsner B. (2026): Abschlussbericht: Evaluation der Blankoverordnung (EvaBVO PT). Universität Lübeck.
Physio Deutschland (2026): Evaluation Blankoverordnung: Studienergebnisse belegen Qualität und stärken Physiotherapie. URL: https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/evaluation-blankoverordnung-1.html (abgerufen am 25.08.2026).
Physio Deutschland (2026): GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist In Kraft getreten – Auswirkungen auf die Versorgungsbezogene Pauschale bei Blankoverordnungen. URL: https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-in-kraft-4.html (abgerufen am 25.08.2026).
Physio Deutschland (2026): Physio Deutschland mit direkter Reaktion auf AOK-Zwischenbilanz zur Blankoverordnung in der Physiotherapie. URL: https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/physio-deutschland-mit-direkter-reaktion-auf-aok-zwischenbilanz-zur-blankoverordnung-in-der-physiotherapie-3.html (abgerufen am 25.08.2026).
Physio Deutschland (2026): Marc Akel: „Die Auswirkungen auf die Physiotherapie werden erheblich sein.“ URL: https://www.physio-deutschland.de/patienten-interessierte/service/news/einzelansicht/artikel/marc-akel-die-auswirkungen-auf-die-physiotherapie-werden-erheblich-sein.html (abgerufen am 25.08.2026).

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